Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Verbindlichkeit dieser Bedingungen

  1. Unternehmensgegenstand von Black Cab Cologne („BCC“) ist insbesondere die Erbringung von Beförderungsdienstleistungen (Chauffeur-Service-Leistungen). BCC erbringt sämtliche Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB gelten für sämtliche Angebote bzw. Verträge zwischen BCC und dem Kunden im Rahmen laufender und künftiger Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten.
  2. Jede individuell getroffene Vereinbarung mit dem Kunden in Textform hat Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Der Kunde kann über die Internetseite black-cab-cologne.de auf der Seite „Buchung“ ein Buchungsformular, in dem gewünschtes Fahrzeugmodell usw. anzugeben sind, ausfüllen. Nach Absendung der Buchungsanfrage durch das Anklicken des Buttons „Anfrage abschicken“ erhält der Kunde umgehend eine Bestätigung bzgl. der Buchungsanfrage an die von ihm genannte Emailadresse gesendet. In der Bestätigungs-Email wird erklärt, dass die Buchungsanfrage bei BCC eingegangen ist und die Anfrage umgehend bearbeitet wird. Schnellst möglich wird BCC dem Kunden ein Angebot für die angefragte Dienstleistung per Email zusenden. Die Angebots-Email enthält eine Frist, innerhalb der das Angebot angenommen werden kann. Durch eine Antwort-Email innerhalb der genannten Frist kann der Kunde das Angebot annehmen und der Vertrag gilt als geschlossen.

  2. Im Fall einer telefonischen Buchungsanfrage erhält der Kunde das Angebot direkt an die von ihm genannte Emailadresse. Die Angebots-Email enthält eine Frist, innerhalb der das Angebot angenommen werden kann. Durch eine Antwort-Email des Kunden innerhalb der genannten Frist kann der Kunde das Angebot annehmen und der Vertrag gilt als geschlossen.

  3. Die Angebots-Email enthält die genauen Konditionen hinsichtlich Beförderungsleistung, Preis, Zahlungsmodalitäten usw. In der Angebots-Email können hinsichtlich Kündigung, Stornokosten usw. Konditionen bestimmt werden, die von den AGB abweichen. Die in der Angebots-Email bestimmten Konditionen haben in diesem Fall Vorrang.

§ 4 Ausschluss von politisch oder wirtschaftlich gefährdeten Personen

BCC leistet keinen Personenschutz. BCC befördert keine Personen, bei denen Personenschutz wegen ihrer politischen oder wirtschaftlichen Position geboten ist. BCC kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn sich herausstellt, dass die zu
befördernde Person wegen ihrer politischen oder wirtschaftlichen Position körperlich gefährdet ist und Personenschutz geboten ist. BCC ist für diesen Fall der fristlosen Kündigung nicht schadensersatzpflichtig. BCC steht in diesem Fall der fristlosen
Kündigung einen Schadensersatzanspruch für die bis zur Kündigung erbrachten Leistung gegen den Kunden zu. Der Schadneersatzanspruch entspricht der angemessenen Vergütung für die erbrachte Leistung.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

Soweit die Rechnung von BCC kein Zahlungsziel nennt, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung zu zahlen. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto von BCC.

§ 6 Reklamation/Mängel

Mängel hinsichtlich der von Black Cab Cologne erbrachten Beförderungsleistung müssen vom Kunden innerhalb von vier Werktagen nach Kenntniserlangung an BCC gemeldet werden. Wenn keine Meldung innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht. Sollte dem Kunden die genannte Meldefrist nicht zumutbar sein, hat er den Mangel unverzüglich zu reklamieren. Die wirksame Meldung ist nur in Textform möglich.

§ 7 Stornierung

  1. Bei einer Stornierung des Beförderungsauftrags bis zu 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung fallen für den Kunden keine Kosten an, soweit das Angebot von BCC keine abweichende Regelung vorsieht.

  2. Bei einer Stornierung zwischen 24 und 12 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung hat der Kunde 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen, soweit das Angebot von BCC keine abweichende Regelung vorsieht.

  3. Bei einer Stornierung von weniger als 12 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung hat der Kunde den vereinbarten Preis voll zu zahlen, soweit das Angebot von BCC keine abweichende Regelung vorsieht.

  4. Ist der Fahrer bereits auf dem Weg zum Kunden oder am bestellten Ort, und der Kunde tritt die Fahrt nicht an, ist der volle Preis zu zahlen, soweit das Angebot von BCC keine abweichende Regelung vorsieht.

§ 8 Haftung von BCC

BCC haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der BCC, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet BCC nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

Soweit es für die Durchführung der Leistungen erforderlich ist, wirkt der Kunde bzw. der Begünstigte / Dritte jeweils rechtzeitig mit, nimmt insbesondere die konkrete Leistung am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit entgegen. Erfolgt dies nicht bzw. nicht rechtzeitig und / oder entgegen den Vereinbarungen bzw. Erfordernissen, ist ein BCC entstehender zeitlicher bzw. kostenmäßiger Mehraufwand zusätzlich zu vergüten. BCC ist berechtigt, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen oder den durch die Verzögerung des Kunden in Bezug auf die vorgenannte Mitwirkungspflicht entstandenen zeitlichen bzw. kostenmäßigen Mehraufwand zusätzlich zu verlangen.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Änderungsvorbehalt

Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, dem Auftrag zu entsprechen, behält sich BCC die Bereitstellung eines
anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist BCC bemüht, im Hinblick auf den vertraglichen Verwendungszweck die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten. Die im Angebot genannte Vergütung wird in diesem Fall um 50 % reduziert.

§ 12 Textform

Alle Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Textform.

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Köln.

§ 14 Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Wohnsitz bzw. seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 15 Salvatorische Klausel

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon nicht berührt.

  2. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt, sofern hierdurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche soll gelten, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.


AGB erstellt von HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte